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Ziele und Aufgaben

des VDRP und der PV'en der Landesverbände

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Um auf Ausstellungen zu einer möglichst einheitlichen Beurteilung und Bewertung zu kommen, wurden noch im 19. Jahrhundert bestimmte Grundsätze von führenden Züchtern und neu gegründeten Spezialvereinen aufgestellt. Durch sie kam noch mehr System und Einheitlichkeit in die einzelnen Geflügelrassen und Farbenschläge. Ein schriftliches Werk, aus dem Jahr 1899 wurde zum Leitfaden für die Rassegeflügelzucht. Diese bildlichen naturnahen Darstellungen waren gleichzeitig Richtschnur für die Beurteilung und Bewertung der Preisrichter.
Das Ziel war, Geflügel nach bestimmten Merkmalen zu halten und zu züchten.
Dazu zählten Puten, Perlhühner, Gänse, Enten, Hühner und Zwerghühner sowie Tauben.
Bereits zwei Jahre später wurde die erste Geflügelausstellung abgehalten und es waren schon damals erfolgreiche Züchter, Frauen und Männer, die es verstanden, Tiere im richtigen Exterieur auf Ausstellungen und für die Weiterzucht herauszustellen.
Um diesen Zweck zu erfüllen, haben sich der VDRP und Preisrichter-Vereinigungen folgende Aufgaben gestellt:

  • Die Befähigung der Preisrichter und Anwärter zur Durchführung der Qualitätsbewertung gemäß der Allgemeinen Ausstellungsbestimmungen (AAB) des BDRG.

  • die Weiterbildung der Rassegeflügel-Preisrichter durch Informationen über den jeweiligen Zuchtstand der einzelnen Rassen, sowie die eingehende Besprechung der neu zugelassenen Rassen. Ferner die Informationen über alle Beschlüsse die die Organisation betreffen.

  • die Überwachung der Einhaltung der Standards, der AAB und der Satzung des VDRP bei der Bewertung auf Ausstellungen.

  • Die Ausbildung von Anwärtern und deren Anerkennung als Preisrichter nach Bestimmung zu der Satzung des VDRP durch die Preisrichtervereinigungen.

  • die Vertretung der satzungsgemäßen Aufgaben und Zielsetzungen des BDRG.


Zur Erfüllung dieser Aufgaben sollen neben der Mitgliederversammlung, jährlich
mindestens noch eine gemeinsame  Arbeitstagung für Preisrichter und Preisrichter-Anwärter, sowie weitere Schulungen für Preisrichter-Anwärter stattfinden.

Die Unterweisungen können entweder am lebenden Tier, oder durch bildliche Darstellungen erfolgen. Die Aushändigung von Drucksachen zu Referatsinhalten wird empfohlen.

Der Besuch der Mitgliederversammlungen und Teilnahme an den Arbeitstagungen der Preisrichter-Vereinigung ist für alle Preisrichter und Preisrichter-Anwärter Pflicht.


Zu den weiteren Pflichten eines Preisrichters gehören darüber hinaus:

  • PR dürfen nur in der Gruppe bewerten bei der sie zugelassen sind.

  • Beherrschung der AAB und Musterbeschreibungen , sowie der einzelnen Farbenschläge.

  • Der PR sollte immer ein Vorbild für die Züchter sein.

  • Er ist auch Berater und ein Lenker der Zuchten.

  • Ein PR darf an einem Tag nur auf einer Schau tätig sein und höchstens 80 Nr. bewerten. Ausnahme, wenn keine andere Möglichkeit besteht, muss der PV-Vorsitzende bestätigen.

  • Der PR hat alle Bewertungsvordrucke gewissenhaft und gut lesbar in allen Teilen übereinstimmend auszufüllen.

  • Die Note "V" darf nur vergeben werden, wenn ein Obmann zugegen ist um diese Note zu bestätigen.

  • PR müssen sich untereinander durch kollegiales und kameradschaftliches Verhalten auszeichnen und sich bei ihrer Tätigkeit unterstützen.

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