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Wie wird man Preisrichter?

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Sind Sie eine gewissenhafte und vorbildliche Züchterin oder Züchter mit einem objektiven Blick für Ästhetik und Harmonie und besitzen ein fundiertes Grundwissen in der Rassegeflügelzucht, dann sind die Voraussetzungen für einen Rassegeflügel-Preisrichter gegeben.

Wenn Sie bereit sind, Aufgaben und Verantwortung zu übernehmen und aus echter innerer Motivation zum Wohl unserer Rassegeflügelzucht beitragen wollen, dann sollten Sie sich als Preisrichter-Anwärter bewerben.

Die Grundausbildung für die Gruppen in einer Sparte umfasst 3 Jahre. Hinzu kommen interessante Schulungstage, die durch Fachvorträge und intensive Arbeit mit Tierbesprechungen geprägt sind. Hinzu kommen die erforderlichen Schreib- und Probearbeiten während der Schausaison. Interessierte Züchterinnen und Züchter können in sogenannten „Schnupperkursen“ einmal selbst ihre Fähigkeiten dazu testen.

 

Haben sie für sich nun entschlossen mit der Ausbildung zu beginnen, dann füllen sie einen schriftlicher Antrag (Formblatt vom 1. Vorsitzenden der PV'en zu beziehen) aus.

 

Ihre  Bewerbung als Preisrichteranwärter sollte bis zum  31. Dezember eines Jahres beim ersten Vorsitzenden der zuständigen Preisrichtervereinigung vorliegen. Die Zuständigkeit wird durch den Wohnsitz bestimmt.


Vergessen sie aber nicht, auf Grund des ziemlich hohen Zeitaufwandes während der Ausbildung und auch bei der Ausübung des späteren Preisrichteramtes, dieses bereits im Vorfeld in der Familie und beim Arbeitgeber abzuklären.

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