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Rückblick

der VDRP Tagung 2024
vom 14. – 16. Juni 2024 in Suhl

Thüringen war im Juni einmal mehr das Mekka der Rassegeflügelzucht, genauer gesagt der Rassegeflügelpreisrichter. Denn vom 14.-16. Juni 2024 hatte der VDRP seine PV-Vorsitzenden der Landesverbände nebst Schulungsleiter zur traditionellen Fachverbandstagung eingeladen, zum ersten Mal jedoch vom Verband selbst organisiert. Der Freitag stand ganz im Zeichen der Anreise der Tagungsteilnehmer. Der VDRP-Vorstand tagte bereits am Nachmittag zu seiner Vorstandsitzung, um die letzten Vorbereitungen für die zweitätige Tagung zu treffen und die aktuell anstehenden Verbandsaufgaben zu besprechen. Auf Grund der doch zentralen Lage reiste der Großteil der Teilnehmer erst am Samstagmorgen an, was Zeit aber auch so manchen Euro einsparte. Dieses könnte für die Zukunft ein interessanter Ablauf sein, was viele positiv fanden. Vor dem Start in die Schulungsleitertagung um 13.00 Uhr gab es ein gemeinsames Mittagessen im Wintergarten des Ringberg-Hotels. Bei bestem Wetter konnte man so über den Baumspitzen die Weite des Thüringer Waldes fasziniert bewundern. Die Stimmung war von Anfang an sehr gut, was auch an den „vorzüglichen“ Tagungsbedingungen im Seminarsaal, der einwandfreien Technik bezüglich Bild und Ton oder kulinarischen Genüssen der Küche des Hotel gelegen hatte. Sprich, das Gesamtpaket in Suhl passte einfach für alle. VDRP-Vorsitzender Martin Backert konnte zur Schulungsleitertagung zahlreiche Vertreter aus den 17 Preisrichtervereinigungen willkommen heißen, leider ohne eine Teilnahme aus der PV Bremen. Dazu weitere Ehrengäste wie BDRG-Präsident Christoph Günzel und Heinrich Wenzel, Vizepräsident des BDRG und BZA-Vorsitzender. Dazu die Vorsitzenden der Fachverbände, wie Hansi Trinkl, 2. Vorsitzender des VHGW, Uli Freiberger, Vorsitzender des VZV und Alfred Dodot , 2. Vorsitzender des VZI. Auch Dr. Günter Breitbarth, Ehrenvorsitzender des VDRP und das Ehrenmitglied des VDRP, Georg Wulff weilten unter den Teilnehmern. Gleich zu Beginn wurden wieder vier Schulungsleiter für ihre Verdienste in der Preisrichterausbildung zu „Verdienstvollen Schulungsleitern“ ausgezeichnet. Dies waren Michael Schneider (PV Hessen-Nassau), Friedrich Ahlgrimm (PV Kurhessen), Hauke Ehlers (PV Schleswig-Holstein), Wolfgang Bohne (PV Sachsen-Anhalt). Der Umgang mit stark abweichenden Rassemerkmalen in Bezug auf den Tierschutz stand dabei im Fokus der diesjährigen Fachtagung. Tierarzt und Rassegeflügelpreisrichter Dr. Uwe Bamberger referierte zum Thema: „Was bedeuten der Referentenentwurf des neuen Tierschutzgesetzes und die daraus resultierenden Grundlagen für uns Rassegeflügelzüchter?“ und viel mehr, wie wird dieses die Arbeit unserer Preisrichter zukünftig beeinflussen. „Es gilt ja, so wie bewertet wird, so wird auch gezüchtet“, bzw. die Zusammenstellung der Zuchtstämme oder Zuchtpaare getätigt. Das heißt auch, die Arbeit der Preisrichter beeinflusst schon die Selektion des Rassegeflügels durch die Züchter. Damit wurde also sowohl die Verantwortung des Züchters, als auch des Preisrichters ganz klar herausgearbeitet und in den Mittelpunkt gestellt. Der Tierschutz ist im Grundgesetz verankertes Staatsziel und auch wir als Tierzuchtverband müssen uns den wandelnden Herausforderungen in der Gesellschaft stellen. Dr. Uwe Bamberger forderte ganz klar, dass der wichtigste Punkt überhaupt sein wird, jegliche Abweichungen vom Standard zukünftig klar zu benennen und entsprechend zu ahnden. Mit dem Beschönigen ist niemand geholfen. Es gelte mancherorts, ein Schritt zurück, bei so manchen Merkmalen, bedeutet unter Umständen zwei Schritte voraus. Das klar definierte Ziel heißt ab sofort, durch die Neuformulierung der AAB, starke Abweichungen vom Standard bringen die Note „u 0“ mit sich. Dem hatte der BZA-Vorsitzende Heinrich Wenzel nichts hinzuzufügen und ergänzte die weiteren Änderungen in den AAB. „Wir müssen umdenken, nicht immer ist ein großes, schweres Tier für die Zucht das Beste, nein harmonisch abgestimmten Proportionen gilt es zukünftig den Vorzug zu schenken“. Er verwies auf zwei praktische Beispiele. Zum einen, wenn der Warzenentenerpel in seiner derzeitigen Schaubox zu wenig Platz haben sollte, ist dieses Tier klar zu groß, was bedeutet, dass dieses Merkmal stark vom Standardtext abweicht und daher nur die Note „u“ mit 0 Punkten erhält. Gleiches gilt auch bei zu großen Tieren, die im Bewegungsapparat dadurch stark eingeschränkt sind. Eines stellte Wenzel aber ganz klar fest: „Wir sind ein Zuchtverband mit der Prämisse, den Tierschutz nicht außer Acht zu lassen“. Dazu zählt auch, dass wir keine Rassestandards bei unseren zahlreichen Gattungen haben, die gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Das müsse soweit klar sein. Uli Freiberger, BZA-Obmann für Geflügel, referierte in seinen Vortrag über die neu anerkannten Rassen und Farbenschläge im BDRG. Da 2023 nach drei Jahren wieder Neuzüchtungen bei größeren Schauen gezeigt werden konnten, hatte sich in diesen drei Jahren so manches aufgestaut. So wurden als neue Rasse im Geflügelbereich die Zwerg-Wyandotten des ursprünglichen, amerikanischen Typs im weißen Farbenschlag anerkannt. Diese Rasse ist als EE-Rasse anerkannt, da sie im europäischen Ausland schon lange bekannt und bei Schauen gezeigt wurde. Weiterhin wurden 17 Farbenschläge bei 15 Rassen neu anerkannt. (Siehe Tabelle). Die größten Diskussionen gab es aber, weil bei allen kurzbeinigen Hühner- und Zwerghuhnrassen (Chabo und Krüper) ab dieser Saison nun auch die langbeinigen Tiere zugelassen sind. Das erfolgt in einer eigenen Kollektion mit eben den festgelegten Standards der längeren und dünneren Läufe bei diesen Tieren. Wie die Züchter das aber annehmen werden, bleibt abzuwarten. Neue zugelassene Rassen gab es bei den Tauben nicht. Aber zahlreiche Farbenschläge. Mit den Neuzulassungen bei den Tauben schloss sich Ronald Bube an und konnte hier die neuen Indigo-Farbenschläge bei den Deutschen Schautauben, den Milky-Farbenschlag bei Luchstauben oder die braunfahlen Farbenschläge bei den Brünner Kröpfern vorstellen. Hinzu kamen die braunfahlen und khakifarbigen Dänischen Stieglitze, Lütticher Barbets, Altorientalische Mövchen und Figurita Mövchen. Weitere Ergänzungen in den Farbenschlägen gab es bei den Niederländischen Schönheitsbrieftauben, Modena und bei den Starwitzer Flügelsteller Kröpfern. Die Farbenschläge bei den Texanern wurden neu geordnet. Das Musterbild des Tschechischen Eiskröpfers wurde in der Haltung und der Stellung der Läufe im Rumpf neu definiert. Bei den Gimpeltauben wurde jetzt der Rassestandard mit dem separaten Punkt „Farbenschläge“ ergänzt. Dazu wurden die Ringgrößen bei den Thüringer Weißlätzen von 9 mm auf 10 mm, bei den Armavirer Kurzschnäbligen Tümmlern von 10 mm auf 11 mm und bei den Eisker Doppelkuppigen Positurtümmlern von 9 mm auf 10 mm und bei den Usbekischen Tümmlern von 10 mm auf 11 mm angepasst. Als neues BZA-Spartenmitglied bei den Tauben gab Herbert Saliter seinen Einstand bei den Preisrichtern. In seinem Vortrag ging es um die Einhaltung von Sichtfreiheit, den zu steifen Stand bzw. durchgedrückte Fersengelenke und viel zu kurze oder viel zu große Merkmale bei Tauben. Im Gespräch am „Runden Tisch“ referierte Preisrichter Udo Ahrens über das „Ausschlusskriterium“ die Doppelzacke bei einfachkämmigen Hühner- und Zwerghuhnrassen. Ein Thema, was gerade in diesen Zeiten doch wieder ernster genommen werden sollte. Unter dem Titel „Doppelzackendilemma“ erklärte er nochmal die Definition von Doppelzacke und Nebenzacke als Ausschlusskriterium in der Zucht, mit der Fragestellung ist dieses noch zeitgemäß oder sollte hier ein Umdenken erfolgen. Ein interessantes Thema, was so machen Hardliner in punkto Bewertung der Kopfpunkte zum Nachdenken anregen sollte. Hier ist wohl für die Zukunft noch so manche Gesprächsrunde mit viel Diskussionsstoff geboten. Alfred Dodot zeigt in seinem Referat nochmal auf, inwieweit man „kupiertes Ziergeflügel“ ohne Handbeurteilung erkennen kann, nämlich nicht. Deshalb gilt, dass generell kein Geflügel mit kupierten Gliedmaßen ausgestellt werden darf. Tut es der Züchter dennoch und der Preisrichter kann dieses eindeutig feststellen, bringt das die Beurteilung „u.M.“ mit sich. Bei der Jahreshauptversammlung steht klar der Rückblick und Ausblick über alle Aktivitäten innerhalb des VDRP im Fokus. So auch dieses Jahr. Zu Beginn konnten aber zuerst eine Reihe von Ehrengästen begrüßt werden. Dazu zählten Dr. Günther Breitbarth, Ehrenvorsitzender des VDRP, BDRG Präsident Christoph Günzel, Heinrich Wenzel frisch gewählter BDRG-Vizepräsident und BZA- Vorsitzender, Marcus Beck, 2. LV-Vorsitzender aus Thüringen. Dazu die Vertreter der Fachverbände Hansi Trinkl (VHGW), Alfred Dodot (VZI) und VDRP-Ehrenmitglied Georg Wullf. Zum ersten Mal weilte ein internationaler Gast zu dieser Tagung. Vom Luxemburgischen Rassegeflügelpreisrichterverband konnte der Präsident Theo Schmitz begrüßt werden. Als neue PV-Vorsitzende stellten sich Martin Asche (PV Hannover) und Matthias Schmitt (PV Rheinland-Pfalz) der Versammlung vor. Solch ein Rahmen ist auch immer bestens geeignet für besondere Auszeichnungen des Verbandes. Alwin Hermann, PV Vorsitzender seit 2007 der PV Berlin-Brandenburg, wurde in diesem Rahmen zum Ehrenmitglied des VDRP ernannt. In einer Schweigeminute wurde der vier verstorbenen Preisrichterpersönlichkeiten Erhard Siffert, Siegfried Grenz, Ernst Schmalz und Harald Hauenstein noch einmal würdig gedacht. Präsident Christoph Günzel informierte über Aktuelles vom BDRG. Große Sorge hat der Präsident um die Durchführbarkeit unserer Bundesschauen. Der Kostendruck liegt auch den Ausstellungsleitungen sprichwörtlich „im Nacken“, dazu steigende Auflagen, sowie auch älterwerdende Mitarbeiterstruktur; das alles sind Faktoren, die die Arbeit nicht leichter machen, so Präsident Günzel. So ist es extrem wichtig, dass 2024 nun wieder Geflügel ausgestellt werden darf und die Schauen dazu durchführbar und kalkulierbar werden. Die Schauen brauchen das Geflügel, sie ziehen doch viele Besucher aus dem In- und Ausland zu den bekannten Schauorten an. So ist Günzel für 2024 dennoch optimistischer als noch Ende 2023, als in Erfurt für Geflügel die Bundesschau wegen der Veterinärauflagen abgesagt wurde. Glücklich ist der BDRG über die Resultate, die die Expertengruppe im Umgang mit der Geflügelgrippe und dem Ausstellungswesen erstellt hat. In drei Monaten wurde durch diese Fachleute ein Grundlagenflyer erstellt, der Möglichkeiten aufzeigt, sicher Geflügelschauen in diesen Zeiten durchzuführen. Mit diesen Ausführungen sollen nun Gespräche mit den Amtstierärzten geführt werden, die Auflagen für Geflügelschauen mit Maß und Ziel für uns zu gestalten. Zum ersten Referentenentwurf zum neuen Tierschutzgesetzt haben der BDRG wie auch die weiteren Tierzuchtverbände Stellung genommen. Über 200 Eingaben der Zuchtverbände gab es dazu. Bleibt abzuwarten, was aus diesen Eingaben wird und ob letztendlich die Vorgaben angepasst werden. Die Zusammenarbeit des BDRG und des ZDRK laufen sehr gut. Es gibt viele Gemeinsamkeiten und gleiche Ziele. Zielführend muss dieses weiter fortgesetzt werden. Mit den tiefgreifenden Änderung der AAB wurde ein wichtiger Schritt getätigt. Jetzt gilt es, dass auch die Preisrichter des VDRP diese Vorgaben schnell und zielführend umsetzten. Einen weiteren wichtigen Schritt der Digitalisierung hat der BDRG mit dem Beschluss zur Bundesversammlung 2024 in Essen getätigt. Es sollen bis September 2025 die Standards für Geflügel, Tauben und Ziergeflügel und der Satzungsordner neben der gedruckten Ausgabe zusätzlich digital angeboten werden. Die Arbeit dazu beginnt im August 2024. Umfassend war der Jahresbericht des VDRP-Vorsitzenden. Es gab auch viel Wichtiges aus den letzten 12 Monaten innerhalb des VDRP zu berichten. Neben der Rückschau auf 2023 – vorzügliche VDRP-Tagung in Mühbrook von der PV Schleswig-Holstein - war ein weiterer Höhepunkt die VDRP-Stammschau in Erfurt mit 66 gemeldeten Stämmen der Preisrichter. Diese soll auch 2024 in Leipzig zur 106. Nationalen ihre Fortsetzung finden. Der VDRP als Dienstleister für seine Mitglieder, dieses Versprechen hat der Vorstand in 2023 weiter fortgeführt. Als Meilenstein sah man die erste Auflage der „Preisrichter-Nachrichten“, ein Schulungsmagazin in Druckform, das der VDRP 2023 zum erst Mal auflegte. Neben den Zusammenkünften an der VDRP-Tagung trifft man sich auch nun zwei weitere Mal im Jahr virtuell. Im März und Oktober gibt es so Videokonferenzen zwischen VDRP-Vorstand und den PV-Vorsitzenden, um up-to-date zu bleiben. Begrüßt wurde, dass der VDRP-Antrag zur Bundesversammlung 2024 über die Erhöhung der möglichen Übernachtungskosten bis max. 70,00 Euro eine Mehrheit fand. So dankte Backert auch wieder allen Preisrichterkollegen, die in Erfurt für Geflügel vorverpflichtet waren und auf Grund der Absage abgeschrieben wurden, hier sich kooperativ verhielten. Das spricht für das gute Miteinander und auch die Fairness zu den Ausstellungsleitungen. Für die im September beginnende Ausstellungssaison gibt es zwei klare Aufgaben. Zum einen die Änderungen in den AAB zum Thema Ausschlussfehler so umfassend zu schulen, dass diese richtungsweisend angewandt werden. „Der Standard ist bindend und starke Abweichungen von Merkmalen in jeglicher Hinsicht erhalten ab sofort die Note u 0 Punkte“, so der VDRP-Vorsitzende Martin Backert. Weiter erklärte Backert, dass hier auch die Obmänner zukünftig eine wichtige Aufgabe haben. Denn beim geringsten Zweifel bezüglich Abweichungen zum Standard sollen hier keine Höchstnoten mehr gegengezeichnet werden. Eigenmächtiges Vorgehen durch den Preisrichter wird nicht geduldet und mit Sanktionen nach der VDRP-Satzung bestraft. Der zweite Punkt ist die verpflichtende Teilnahme der aktiven Kollegen an den Schulungstagungen der Pven. Hier ist der VDRP dabei, eine richtungsweisende Sanktion gegen mehrmaliges Nichterscheinen festzulegen. Der VDRP steht auf dem Standpunkt, wer bewerten kann, muss auch die Schulungen regelmäßig besuchen. Maik Eberhard bescheinigte dem Kassierer eine fehlerfreie Kassenlage. So wurde der Vorstand auch einstimmig entlastet. Einstimmig fiel auch die Wiederwahl zum zweiten Besitzer aus. Dr. Markus Eberhard wurde für weitere fünf Jahre im VDRP-Vorstand bestätigt. Von den fünf vorliegenden Anträgen kamen nur vier zur Abstimmung. Der VDRP zog den Antrag zur Änderung der Satzung in Punkte Mitgliedschaft von ausländischen Preisrichtern innerhalb des Verbandes zurück. Hier wurde festgelegt noch einmal die Inhalte neu zu beschreiben. Die drei Anträge zur VDRP- Satzung - Ergänzungen beim Sonderrichterstatus (VDRP), Stimmberechtigte der PV (PV Bayern), und einer möglichen Probearbeit bei Ergänzungsprüfungen durch die PV (PV Sachsen) - wurde zugestimmt. Ein weiterer Antrag der PV Bayern zum Thema Übertypisierung“ wurde mehrheitlich mit der Begründung, dass die Änderungen in der AAB, der Schulung des BZA, des VDRP schon weitergehend umgesetzt seien, abgelehnt. Für 2025 steht der Termin der nächsten VDRP-Tagung bereits fest. Die PV Westfalen Lippe lädt vom 28.-30. März ein. In Haus Düsse, Bad Sassendorf, findet diese statt. Zuvor wird hier die BZA-Tagung durchgeführt. Wieder ein neuer Schritt Kräfte zu bündeln und Kosten zu sparen. Das Jahr 2026 ist für den VDRP ein ganz besonderes. 100 Jahre VDRP gibt es zu feiern. Die PV Sachsen und Thüringen bewerben sich um die Durchführung der VDRP-Tagung im Jubiläumsjahr. Die Ausgestaltung wurde dazu fixiert. Eine Chronik wird dazu unter Leitung von Dr. Günter Breitbarth und Wilhelm Bauer erstellt. Die PVen sollen dazu über ihre Verbandsarbeit berichten. Die Mitgliederzahl ist auch im VDRP weiter rückläufig. Trotz 16 neuer Zulassungen in 2024 ist sie im VDRP auf 1207 weiter gesunken. Hier sind zukünftig auch die LV und KV gefragt, um geeignete Kandidaten für das PR-Amt anzusprechen und zu finden. Unter dem Punkt „Verschiedenes“ informierte der 1. VDRP-Vorsitzende über Auffälligkeiten und Dinge, die einmal ausgesprochen werden müssen. So bereiten den Ausstellungsleitungen Preisrichter größere Probleme, wenn sie gleich von drei oder vier Sondervereinen vorgeschlagen werden,. Hier soll gelten, nur eine Sonderrichter-Verpflichtung pro Preisrichter. Weiterhin legt die Gebührenordnung fest, dass, wenn Übernummern abgerechnet werden, etwaige Leerkäfige in diesen in Abzug zu bringen sind. Bei belatschten oder bestrümpften Geflügel- bzw. Taubenrassen sollte der Obmann vor dem Gegenzeichnen bitte die Ringgrößen der Tiere prüfen, ob diese auch stimmen. Der VDRP hat die Fragenkataloge von A-D neu überarbeitet. Die von E-M und Z1-Z3 sollen folgen. Bei der Produktion der BR-Ringe für 2024 ist ein Produktionsfehler aufgetreten. Hier sind fälschlicherweise Ringe mit der Jahreszahl 2023 in den Verkauf gekommen. Diese werden ohne Einschnitte bewertet. Es gilt, der blaue Ring bezeichnet den Jahrgang 2024. Wichtig bezüglich der Ringe ist aber noch ein weiterer Punkt. Auf allen durch den BDRG ausgegeben Bundesringe muss das EE-Kürzel vermerkt sein. Fehlt das oder steht gar EU darauf, ist das Tier mit einem nicht in der EE zugelassen Ring versehen und erhält „o.B.“. Auf der VDRP-Webseite wurde ein interner Schulungsbereich geschaffen. Hier stehen Bilder vom Geflügel mit „groben Fehlern“, „Ausschlussfehlern“ und Bewertungen mit „o.B.“ zum Downloaden bereit. Diese können von den Schulungsleitern nun genutzt werden. Alles zusammen war die VDRP-Tagung in der Ausgabe 2024 wieder voll mit vielen Informationen. Die Arbeit des VDRP-Vorstandes geht nicht aus und so wird es 2025 wieder viel zu bearbeiten geben.

 

Martin Backert; Fotos: Bauer

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