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Wichtige Infos

zu falschen Geflügelringen in Webshops

Werte Preisrichterkollegen/-innen,

aus aktuellem Anlass leiten wir Ihnen eine Mitteilung des BDRG zu „falschen Bundesringen“ weiter. Ab sofort müssen wir Rassegeflügel-Preisrichter bei der Bewertung von Rassegeflügel, auch schon bei den zurzeit stattfindenden Jungtierschauen, die angelegten Bundesringe bei unserem Rassegeflügel genau überprüfen. Wie vom BDRG in einer Mitteilung bekanntgegeben, werden in verschiedenen Webshops geschlossene Geflügelringe als BR-Ringe angeboten, die keine originalen Bunderinge sind.

 

Diese unterschieden sich in den Punkten:

  1. Form des Ringes

  2. der Zeichen und Kürzel auf dem Ring (meistens wird hier eine 4stellige Nummernreihe gezeigt)

was unzulässig ist.

 

Gemäß AAB Nr. IV. 3.c) dürfen nur Tiere mit (zugelassenem) Bundesring gemeldet werden. Tiere mit gefälschten Ringen müssen die Ausstellungsleitungen schon zurückweisen. Das wird aber schwer zu leisten sein, so dass die Preisrichter in den Bewertungsaufträgen ab dieser Saison doch Tiere mit diesen gefälschten Ringen befürchten müssen. Sollten Preisrichter Tiere mit Ringen vorfinden, die die o.g. Fälschungsmerkmale aufweisen, dürfen sie diese nicht bewerten bzw. beurteilen. Auf die Bewertungskarte wird nur die Ringnummer und der Vermerk geschrieben “Tier trägt keinen zugelassenen Ring”. Eine Kritik darf nicht formuliert werden. Das Tier erhält die Note o.B.. (AAB VII.4.a) 2. Abs.Nr.1). 

 

Die aktuellen, gültigen Bundesringe des BDRG und der EE müssen folgende vier Kriterien erfüllen:

  1. die am Tier angelegten Ringe müssen die Abkürzung, „EE“ quergeschrieben besitzen.

  2. weiterhin ist immer die Ringgröße mit z.B. „D 13“ gekennzeichnet.

  3. die Jahrgangszahl ist quergeschrieben

  4. die fortlaufende Nummerierung mit Buchstaben und Zahlen sind max. 2 Buchstaben und max. 3 Zahlen.

 

Martin Backert

2. Vorsitzender

Flasche Bundesringer

Falsche Bundesringe

Bundesringe_richtig.jpg

Richtige Bundesringe

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